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Datenschutz

Das neue Schweizer Datenschutzgesetz ist am 1. September 2023 in Kraft getreten.

Empfohlenes Vorgehen

Um herauszufinden, wie weit Sie von den Änderungen betroffen sind und um diese gesetzeskonform umzusetzen, empfehlen wir das folgende Vorgehen.

Datenschutz empfohlenes Vorgehen02

Wesentliche Gesetzesänderungen

Die wesentlichen Änderungen betreffen:

– Führung eines aktuellen Verzeichnisses der
   Datenbearbeitungen (ab 250 Mitarbeitenden)

– Datenschutzfolgeabklärung

– Erhöhung der Transparenz,
   Informationspflicht über Datenbearbeitungen

– Stärkung der Rechte der betroffenen Personen,
   Recht auf Datenherausgabe

– Datenschutzfreundliche Voreinstellungen
   (privacy by default)

– Datenschutz durch Technik
   (privacy by design)

– Stärkung der Datenschutzaufsicht

– Ausbau der Strafbestimmungen, d.h. strafrechtliche Sanktionen
   in Form einer Busse von bis zu CHF 250’000

– Erweiterung der besonders schützenswerten Personendaten
   (z.B. Ethnie, genetische und biometrische Daten)

Datenschutzberater

Das neue DSG sieht vor, dass ein Datenschutzberater einbezogen werden kann (Art. 10). Diese Rolle kann durch eine externe Person wahrgenommen werden. Ein Datenschutzberater im Sinne des Gesetzes ist für manche Unternehmen sinnvoll.

Für jedes Unternehmen ist es sinnvoll, Verfehlungen gegenüber dem Datenschutzgesetz gezielt zu vermeiden. Dafür sind entsprechende Fachkenntnisse nötig. 

Vorteile einer externen Fachperson

Der Einbezug einer externen Fachperson ist eine Entlastung und hat klare Vorteile.

Gerne bringe ich mein Fachwissen in Ihre Organisation.   

Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme.